Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt es 2025 zahlreiche neue Pflichten für Energieverbraucher.

Wichtige Neuerungen:
  • Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems (ab bestimmtem Verbrauch)
  • Verpflichtende Datenbereitstellung zur Verbrauchstransparenz
  • Erhöhung der Anforderungen an Energieaudits

Was bedeutet das für die Praxis?
Unternehmen müssen sich auf mehr Bürokratie, aber auch mehr Transparenz einstellen. Wer vorbereitet ist, kann von Förderungen profitieren und zusätzliche Kosten vermeiden.

Tipp vom IFE:
Lassen Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen von der EnEfG-Pflicht betroffen ist – wir unterstützen bei der Umsetzung und Nachweisführung.